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Wohnprojekt Langquaid.

Förderung

Soziales und bedürfnisorientiertes Wohnprojekt in Langquaid

Die Bauphase: Von 2026 bis Ende 2027 wird in Langquaid, Schulstr. 9 ein neues Familie- und Bildungszentrum entstehen. Im ersten und zweiten Stock sind 18 Wohneinheiten angesiedelt.

Unsere Motivation: Bezahlbarer Wohnraum ist auch in ländlichen Gebieten keine Selbstverständlichkeit. Die AWO Kelheim ist davon überzeugt, mit dem Konzept des EOF (Einkommensorientierte Förderung) Wohnens eine flexible und je nach Hilfsbedürftigkeit angemessene Wohnmöglichkeit zu schaffen. Mit diesem Bauprojekt, gebaut von der Firma B+Z, gefördert durch das Bayerische Staatsministerium unterstützen wir die Wohnentwicklung im ländlichen Raum und setzen in Bezug auf die Nachhaltigkeit alle Vorschriften der Umweltstandards für ein KfW40 Haus um. 

Projektübersicht

Das Projekt: Das dreistöckige Gebäude wird in Langquaid in der Schulstr. 9 gebaut und beinhaltet im Erdgeschoss eine Kindertagesstätte (altersübergreifend), 18 Sozialwohnungen (EOF-Wohnungen im 1. und 2. Stockwerk) und eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (2. Stockwerk). Wir sehen in diesem Bau die Möglichkeit Generationen zu vernetzen, auf unterschiedliche Bedürfnisse einzugehen und Synergien zu schaffen.

Im ersten Stockwerk wird ein Verbindungssteg zum Bestandgebäude entstehen. Dieser verbindet die neue Wohnanlage mit der AWO Tagespflege, den VHS Kursräumen und dem VHS Café und bietet so ideale Betreuungsergänzungen. Das AWO Wohnprojekt richtet sich primär an einheimische und ansässige Senioren und Seniorinnen. 

Informationen zu den Wohnungen

Die Wohnungen sind zwischen 38 qm und 73 qm groß und verfügen alle über einen Balkon sowie einen Abstellraum oder ein Kellerabteil sowie einen Stellplatz. Bezugsfertig sind diese im 1. Quartal 2028. Eine Wohnung kann nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein Stufe I vermietet werden.

Was bedeutet EOF-Wohnen?

Als einkommensorientierte Förderung (EOF) wird im Sozialen Wohnungsbau ein Modell bezeichnet, bei der Mieter einen einkommensabhängigen Zuschuss zur Miete erhalten.[1]

Die Höhe dieses Zuschusses ist vom Einkommen des Mieters abhängig, nicht vom Gesamtvermögen. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig. 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Personen, die volljährig sind
  • deutsche Staatsangehörige oder EU-Bürger
  • Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung, die mindestens ein Jahr gültig ist
  • Einkommensgrenze wird nicht überschritten[2]

Alle Mieter*innen benötigen dementsprechend einen Wohnberechtigungsschein Stufe 1 (WBS, Art. 4 BayWoBindG). Dieser muss im Landratsamt Kelheim beantragt werden. Die Zusatzförderung ist zweckgebunden und darf nur zur Mietzahlung verwendet werden.

Wie hoch ist aktuell die Einkommensgrenze?

Gem. BayWoBindG Art. 4 liegt die Einkommensgrenze von Einpersonenhaushalten bei 17.500 Euro und von Zweipersonenhaushalte bei 27.500 Euro. Je weiterer Person erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro.

Wie ist die Wohnsituation in Langquaid?

Im Markt Langquaid gibt es Stand 22.07.25 keine EOF-Wohnungen und auch keine weiteren sozial geförderten Wohnprojekte. Mit diesem Bauprojekt wird dementsprechend ein längst notwendiges Angebot an bezahlbarem Wohnraum geschaffen.

[1] Quelle: Definition EOF Wikipedia

[2] Quelle: Landratsamt Kelheim, Abteilung 42, Wohnungsbauförderung

News

Am 27.02.26 fand die Übergabe des Förderbescheids durch die Landtagsabgeordnete Frau Högl statt. Weiter zum Artikel

Projektbild

    Bildmaterial von B+Z, TVA, E. Engl, F. Hirche

    Ansprechpartnerin

    Frank Hirche

    Eva 
     Engl

    Geschäftsstelle

    Alter Markt 9

    93309 Kelheim

    Tel. 09441 64093-15
    Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Kontaktieren Sie uns zum Wohnprojekt in Langquaid.