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Aktuelles


Digitale Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz BFSG ist zum 28.06.25 in Kraft getreten. Menschen mit Behinderungen soll durch diese Regelungen das digitale Arbeiten und der digitale Alltag erleichtert werden – vom Bankautomaten über Apps, Handys und Webseiten. Dazu zählen z. B. die Veränderung der Schriftgröße, Variation der Farbkontraste oder eine Vorlesefunktion.

Ziel ist es eine digitale Selbstbestimmung zu ermöglichen und auch Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu bieten, digitale Behördengänge, Einkäufe, Reisebuchungen, Bankgeschäfte usw. zu erledigen.

Auch wenn dieses Gesetz nicht für Soziale Träger verpflichtend ist, sehen wir als AWO Kelheim die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit als wichtigen Schritt an. Unterstützt durch die Förderung der Aktion Mensch und in Zusammenarbeit mit der Firma Eye Able haben wir unsere Webseite barrierefrei gestaltet. Auf unseren Seiten sehen Sie rechts oben eine blaue Figur. Hier können Sie die Seite anpassen und sich die Texte vorlesen lassen. Ganz unten im Auswahl Menu gibt es die Option „Alles zurücksetzten“, die die Webseite wieder in die Ausgangsposition zurücksetzt.

Logo und Foto "Tastatur": Aktion Mensch

Screenshot Webseite: E. Engl

Text : E. Engl